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Pflege bringt viele Fachbegriffe, Abkürzungen und Formulare mit sich. Gerade beim Pflegegrad-Antrag, bei der Begutachtung oder beim Kontakt mit der Pflegekasse wirken viele Begriffe unnötig kompliziert.
Dieses Glossar erklärt wichtige Begriffe rund um Pflege, Pflegegrad, Pflegehilfsmittel und häusliche Versorgung einfach und verständlich – ohne Behördensprache.
Öffnen Sie den jeweiligen Begriff, um die Erklärung, die Bedeutung im Pflegealltag und ein praktisches Beispiel zu lesen.
Medizinische Pflege, die ärztlich verordnet wird.
Behandlungspflege ist medizinische Pflege, die ärztlich verordnet wird. Dazu gehören zum Beispiel Medikamentengabe, Wundversorgung, Blutzuckermessung, Injektionen oder Kompressionsstrümpfe.
Behandlungspflege ist keine normale Alltagshilfe, sondern medizinische Versorgung. Sie wird häufig durch einen Pflegedienst durchgeführt.
Ein Pflegedienst kommt täglich, um eine Wunde zu versorgen oder Medikamente zu richten.
Leistung der Pflegekasse zur Entlastung im Pflegealltag.
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegekasse, die pflegebedürftige Menschen und Angehörige im Alltag entlasten soll. Er kann zum Beispiel für bestimmte Betreuungsangebote, Unterstützung im Haushalt oder anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden.
Der Entlastungsbetrag kann helfen, Angehörige zu entlasten und zusätzliche Unterstützung im Pflegealltag zu finanzieren.
Eine anerkannte Betreuungskraft unterstützt einmal pro Woche im Haushalt oder begleitet die pflegebedürftige Person im Alltag.
Grundlegende Hilfen bei Körperpflege, Essen, Mobilität und Toilettengängen.
Grundpflege umfasst grundlegende Hilfen im Alltag. Dazu gehören vor allem Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken, Mobilität und Toilettengänge.
Der Bedarf an Grundpflege zeigt, wie stark eine Person im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist.
Eine Person benötigt Hilfe beim Waschen, beim Anziehen und beim Gang zur Toilette. Das gehört zur Grundpflege.
Versorgung einer pflegebedürftigen Person zu Hause.
Häusliche Pflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird. Die Pflege kann durch Angehörige, Freunde, Nachbarn oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgen.
Viele Menschen möchten trotz Pflegebedarf in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Häusliche Pflege macht das möglich, wenn die Versorgung organisiert werden kann.
Ein Sohn unterstützt seine Mutter zu Hause beim Einkaufen, bei Medikamenten und bei der Körperpflege. Zusätzlich kommt ein Pflegedienst morgens vorbei.
Antrag auf einen höheren Pflegegrad bei gestiegenem Pflegebedarf.
Eine Höherstufung bedeutet, dass ein höherer Pflegegrad beantragt wird. Das ist sinnvoll, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat oder mehr Unterstützung im Alltag nötig geworden ist.
Ein höherer Pflegegrad kann zu höheren oder zusätzlichen Leistungen führen, wenn der tatsächliche Pflegebedarf gestiegen ist.
Eine Person mit Pflegegrad 2 benötigt nach einem Sturz deutlich mehr Hilfe beim Aufstehen, Waschen und Gehen. Dann kann eine Höherstufung beantragt werden.
Vorübergehende stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung.
Kurzzeitpflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung versorgt wird. Sie wird häufig genutzt, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist.
Kurzzeitpflege kann nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Krisen oder zur Entlastung von Angehörigen wichtig sein.
Nach einer Operation kann eine Person noch nicht sicher allein zu Hause versorgt werden. Für einige Wochen wird Kurzzeitpflege genutzt.
Termin zur Prüfung von Selbstständigkeit und Unterstützungsbedarf.
Die Pflegebegutachtung ist der Termin, bei dem geprüft wird, wie selbstständig eine Person noch ist und welche Unterstützung sie im Alltag benötigt. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung in der Regel durch den Medizinischen Dienst. Bei privat Versicherten ist häufig Medicproof zuständig.
Die Begutachtung ist eine wichtige Grundlage für die Entscheidung, ob ein Pflegegrad bewilligt wird und welcher Pflegegrad passend ist.
Ein Gutachter fragt, ob die Person allein aufstehen, sich waschen, essen, Medikamente einnehmen oder den Alltag selbstständig organisieren kann.
Regelmäßige Lieferung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.
Eine Pflegebox ist eine regelmäßige Lieferung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Sie enthält typischerweise Produkte wie Einmalhandschuhe, Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder Mundschutz.
Eine Pflegebox kann helfen, wichtige Verbrauchsprodukte regelmäßig verfügbar zu haben, ohne sie jeden Monat selbst einzeln kaufen zu müssen.
Angehörige pflegen eine Person zu Hause und benötigen jeden Monat Handschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen. Diese Produkte können über eine Pflegebox organisiert werden.
Geldleistung bei häuslicher Pflege durch private Pflegepersonen.
Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegekasse. Es kann gezahlt werden, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen übernommen wird.
Pflegegeld unterstützt die häusliche Pflege, wenn kein ambulanter Pflegedienst oder nur teilweise professionelle Hilfe genutzt wird.
Die Tochter pflegt ihren Vater zu Hause. Wenn ein entsprechender Pflegegrad vorliegt, kann Pflegegeld gezahlt werden.
Einstufung des Unterstützungsbedarfs von Pflegegrad 1 bis 5.
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung sie im Alltag benötigt. Es gibt die Pflegegrade 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad, desto größer ist der festgestellte Unterstützungsbedarf.
Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden können, zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag oder Pflegehilfsmittel.
Eine Person kann sich nicht mehr allein waschen, braucht Hilfe beim Anziehen und vergisst regelmäßig Medikamente. Dann kann ein Pflegegrad beantragt werden.
Produkte, die Pflege erleichtern oder hygienischer machen.
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege erleichtern oder hygienischer machen. Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen oder technische Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Hausnotruf.
Pflegehilfsmittel unterstützen die häusliche Pflege und können Angehörige im Alltag entlasten.
Bei der Körperpflege oder Inkontinenzversorgung werden Einmalhandschuhe, Desinfektion und Bettschutzeinlagen benötigt.
Zuständige Stelle für Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Pflegekasse ist die Stelle, die für Leistungen der Pflegeversicherung zuständig ist. Sie ist meist bei der Krankenkasse angesiedelt.
Bei der Pflegekasse werden Pflegeleistungen beantragt. Dazu gehören unter anderem der Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege.
Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stellt man den Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse der versicherten Person.
Familienmitglieder oder nahestehende Personen, die regelmäßig unterstützen.
Pflegende Angehörige sind Familienmitglieder oder nahestehende Personen, die eine pflegebedürftige Person regelmäßig unterstützen. Das können Kinder, Ehepartner, Geschwister, Enkel oder andere Vertrauenspersonen sein.
Pflegende Angehörige übernehmen oft einen großen Teil der Versorgung. Sie brauchen selbst Entlastung, Information und Unterstützung.
Die Tochter organisiert Arzttermine, hilft beim Duschen, kauft ein und achtet darauf, dass Medikamente genommen werden.
Schriftliche Dokumentation des Pflegealltags.
Ein Pflegetagebuch ist eine schriftliche Dokumentation des Pflegealltags. Darin wird festgehalten, wobei Hilfe benötigt wird, wie oft Unterstützung nötig ist und welche Einschränkungen im Alltag auftreten.
Ein Pflegetagebuch hilft bei Pflegegrad-Antrag, Begutachtung, Höherstufung oder Widerspruch, weil es den tatsächlichen Pflegebedarf nachvollziehbar macht.
Angehörige notieren zwei Wochen lang, wann Hilfe beim Waschen, Essen, Toilettengang, Medikamenten oder nachts nötig war.
Leistungen für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
Pflegesachleistungen sind Leistungen für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Das Geld wird dabei nicht direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern der Pflegedienst rechnet seine Leistungen mit der Pflegekasse ab.
Pflegesachleistungen helfen, wenn Angehörige die Pflege nicht allein übernehmen können oder professionelle Unterstützung benötigt wird.
Ein Pflegedienst kommt morgens, hilft beim Waschen, Anziehen und bei der Medikamentengabe. Diese Leistungen können über Pflegesachleistungen abgerechnet werden.
Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt.
Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Das kann zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub, Terminen oder eigener Überlastung sein.
Pflegende Angehörige brauchen Pausen. Verhinderungspflege hilft, die Versorgung trotzdem sicherzustellen.
Die Ehefrau pflegt ihren Mann zu Hause, muss aber selbst ins Krankenhaus. Für diese Zeit kann eine Ersatzpflege organisiert werden.
Schriftlicher Einwand gegen einen Bescheid der Pflegekasse.
Ein Widerspruch ist ein schriftlicher Einwand gegen einen Bescheid der Pflegekasse. Er kann eingelegt werden, wenn ein Pflegegrad abgelehnt wurde oder der bewilligte Pflegegrad aus Sicht der betroffenen Person zu niedrig ist.
Ein Widerspruch gibt die Möglichkeit, die Entscheidung der Pflegekasse erneut prüfen zu lassen.
Die Pflegekasse bewilligt Pflegegrad 1, obwohl täglich Hilfe beim Waschen, Anziehen und Toilettengang nötig ist. Dann kann ein Widerspruch sinnvoll sein.
Wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause erfolgt, können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich genutzt werden. 24Pflegebox unterstützt bei der Versorgung mit passenden Verbrauchsprodukten.
Pflegebox beantragenDieses Glossar dient der allgemeinen Orientierung und einfachen Erklärung wichtiger Pflegebegriffe. Es ersetzt keine individuelle Pflegeberatung, medizinische Einschätzung oder rechtliche Beratung. Welche Leistungen bewilligt werden, entscheidet die zuständige Pflegekasse auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Pflegesituation.
Als zugelassener Leistungserbringer für Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI versorgen wir pflegebedürftige Menschen deutschlandweit mit ihrer monatlichen Pflegebox – zuverlässig, persönlich und vollständig von der Pflegekasse übernommen.
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