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Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Anders als beim Pflegegeld wird das Geld nicht direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab.
Pflegesachleistungen sind besonders sinnvoll, wenn Angehörige die Pflege nicht allein leisten können oder professionelle Unterstützung benötigt wird.
Das kann zum Beispiel bei Körperpflege, Mobilität, Inkontinenzversorgung, Hilfe beim Aufstehen oder bei festen Pflegeeinsätzen am Morgen und Abend der Fall sein.
Anspruch auf Pflegesachleistungen besteht ab Pflegegrad 2. Im Jahr 2026 betragen die monatlichen Pflegesachleistungen 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5.
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen pro Monat 2026 | Einordnung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Kein regulärer Anspruch | Der Entlastungsbetrag kann für bestimmte Unterstützung im Alltag relevant sein. |
| Pflegegrad 2 | 796 Euro | Für professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. |
| Pflegegrad 3 | 1.497 Euro | Für professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. |
| Pflegegrad 4 | 1.859 Euro | Für professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. |
| Pflegegrad 5 | 2.299 Euro | Für professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. |
Ein Pflegedienst kann die häusliche Pflege stabilisieren, wenn bestimmte Aufgaben regelmäßig, zuverlässig und fachlich abgesichert übernommen werden sollen.
Hilfe beim Waschen, Duschen, Anziehen, Aufstehen oder bei der Intimpflege kann Angehörige deutlich entlasten.
Unterstützung beim Aufstehen, Umlagern, Gehen oder Transfer kann Sicherheit geben und Sturzrisiken reduzieren.
Wenn Toilettengang, Wechsel von Inkontinenzmaterial oder Intimpflege regelmäßig Hilfe brauchen, kann ein Pflegedienst sinnvoll sein.
Wichtig ist der Unterschied zum Pflegegeld. Pflegegeld wird gezahlt, wenn Angehörige oder andere private Pflegepersonen die Versorgung übernehmen. Pflegesachleistungen werden dagegen für einen ambulanten Pflegedienst genutzt.
| Leistung | Wann relevant? | Abrechnung |
|---|---|---|
| Pflegegeld | Wenn Angehörige oder andere private Pflegepersonen die Pflege zu Hause übernehmen. | Auszahlung an die pflegebedürftige Person. |
| Pflegesachleistungen | Wenn ein ambulanter Pflegedienst professionelle Pflegeleistungen übernimmt. | Der Pflegedienst rechnet in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab. |
| Kombinationsleistung | Wenn Angehörige weiter pflegen und zusätzlich ein Pflegedienst bestimmte Aufgaben übernimmt. | Nicht genutzte Sachleistungsanteile können anteiliges Pflegegeld ergeben. |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden. Diese Kombinationsleistung ist oft die beste Lösung, wenn Angehörige weiter pflegen, aber bestimmte Aufgaben durch einen Pflegedienst übernommen werden sollen.
Wird nur ein Teil der Pflegesachleistungen genutzt, bleibt ein anteiliger Anspruch auf Pflegegeld bestehen.
Pflegesachleistungen helfen dabei, die häusliche Pflege professioneller und stabiler zu organisieren. Gleichzeitig sollten weitere Leistungen geprüft werden, wenn der Pflegealltag belastend bleibt.
Auch wenn ein Pflegedienst eingebunden ist, findet ein großer Teil der Versorgung häufig weiterhin zu Hause durch Angehörige statt. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können die hygienische Pflege erleichtern.
Wenn der Pflegebedarf steigt oder das Sachleistungsbudget regelmäßig nicht ausreicht, kann eine Höherstufung sinnvoll sein. Ein Pflegetagebuch hilft, den tatsächlichen Bedarf nachvollziehbar zu machen.
Körperpflege, Anziehen, Toilettengang, Mobilität, Inkontinenzversorgung und Essen dokumentieren.
Festhalten, wie oft Pflegedienst oder Angehörige täglich oder wöchentlich unterstützen.
Notieren, wenn Einsätze nicht ausreichen, Angehörige überlastet sind oder nachts Hilfe nötig wird.
Die pflegebedürftige Person erhält das Geld nicht frei ausgezahlt.
Pflegesachleistungen werden grundsätzlich für professionelle Pflegeleistungen eingesetzt. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab.
Pflegedienst und Angehörigenpflege können verbunden werden.
Wird das Budget der Pflegesachleistungen nur teilweise genutzt, kann ein anteiliger Anspruch auf Pflegegeld bestehen bleiben.
Wenn das Sachleistungsbudget regelmäßig nicht reicht.
Wenn der Pflegebedarf steigt oder die verfügbaren Pflegesachleistungen regelmäßig nicht ausreichen, sollte Pflegeberatung genutzt und eine Höherstufung geprüft werden.
Pflegesachleistungen sind ein zentraler Baustein, wenn professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst nötig wird. Entscheidend ist die passende Kombination mit Angehörigenpflege, Pflegegeld und Entlastung.
Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
Anspruch auf reguläre Pflegesachleistungen besteht ab Pflegegrad 2.
2026 betragen die monatlichen Pflegesachleistungen 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5.
Ja. Wenn Angehörige weiterhin pflegen und zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingebunden wird, kann eine Kombinationsleistung genutzt werden.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Welche Leistungen im Einzelfall genutzt und kombiniert werden können, hängt vom Pflegegrad, der Versorgungssituation und den Voraussetzungen der Pflegeversicherung ab. Die Informationen ersetzen keine individuelle Pflegeberatung oder rechtliche Beratung.
Als zugelassener Leistungserbringer für Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI versorgen wir pflegebedürftige Menschen deutschlandweit mit ihrer monatlichen Pflegebox – zuverlässig, persönlich und vollständig von der Pflegekasse übernommen.
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