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Pflegegrad-Rechner: Pflegegrad online einschätzen

Mit dem 24Pflegebox Pflegegrad-Rechner können Sie den möglichen Pflegegrad anhand typischer Alltagseinschränkungen grob einschätzen. Der Rechner orientiert sich an den sechs Bereichen der Pflegebegutachtung.

Das Ergebnis dient als erste Orientierung. Es ersetzt keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof und keine Entscheidung der Pflegekasse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Rechner prüft sechs Begutachtungsbereiche.
  • Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein offizieller Bescheid.
  • Pflegegrad 1 beginnt ab 12,5 gewichteten Punkten.
  • Pflegegrad 2 beginnt ab 27 gewichteten Punkten.
  • Dokumentieren Sie den Pflegealltag zusätzlich mit einem Pflegetagebuch.

Wie funktioniert der Pflegegrad-Rechner?

Bei der Pflegebegutachtung wird nicht nur eine Diagnose betrachtet. Entscheidend ist, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist. Deshalb fragt der Rechner mehrere Lebensbereiche ab: Mobilität, Denken und Kommunikation, Verhalten, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen und Alltagsgestaltung.

Die sechs Bereiche werden unterschiedlich gewichtet. Besonders wichtig ist die Selbstversorgung, also zum Beispiel Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengang.

Schritt 1 von 6

Mobilität

In diesem Bereich geht es darum, wie gut sich die pflegebedürftige Person körperlich bewegen kann.

Aufstehen und Umsetzen

Gehen innerhalb der Wohnung

Treppensteigen

Hier geht es um Orientierung, Verstehen, Erinnern und Kommunikation.

Orientierung zu Zeit, Ort und Personen

Alltägliche Entscheidungen verstehen

Kommunikation von Bedürfnissen

Hier geht es um Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, die Unterstützung oder Beaufsichtigung notwendig machen.

Nächtliche Unruhe, Angst oder Weglauftendenz

Aggression, Abwehr oder starke Unruhe bei Pflegehandlungen

Beaufsichtigung wegen Gefahren oder Fehlhandlungen

Selbstversorgung ist besonders wichtig. Dazu gehören Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengänge.

Waschen, Duschen, Baden

Anziehen und Ausziehen

Essen und Trinken

Toilettengang und Inkontinenzversorgung

Hier geht es um Medikamente, Therapien, Arzttermine und krankheitsbedingte Anforderungen.

Medikamente, Injektionen, Messungen oder Verbände

Arzttermine, Therapien und Behandlung organisieren

Umgang mit Hilfsmitteln oder Therapieanweisungen

Dieser Bereich betrifft Tagesstruktur, Beschäftigung, soziale Kontakte und selbstständige Alltagsgestaltung.

Tagesablauf selbstständig strukturieren

Beschäftigung und soziale Kontakte

Alleinsein und Alltagssituationen bewältigen

Ihr Orientierungsergebnis

Pflegegrad 1

12,50 gewichtete Punkte

Das Ergebnis dient als erste Orientierung und sollte mit einem Pflegetagebuch und den tatsächlichen Alltagssituationen abgeglichen werden.

Was bedeutet das? Das Ergebnis zeigt eine mögliche Einschränkung der Selbstständigkeit.
Nächster Schritt Dokumentieren Sie den Pflegealltag und bereiten Sie die Begutachtung mit Unterlagen vor.
Wichtig Die Pflegekasse entscheidet erst nach offizieller Begutachtung.

Hinweis zum Rechner

Dieser Pflegegrad-Rechner ist ein vereinfachter Orientierungsrechner. Die echte Pflegebegutachtung ist detaillierter und berücksichtigt weitere Einzelkriterien. Das Ergebnis ersetzt keinen Bescheid der Pflegekasse.

Die sechs Bereiche der Pflegebegutachtung

Für die Einschätzung eines Pflegegrads werden verschiedene Lebensbereiche betrachtet. Diese Bereiche werden unterschiedlich gewichtet. Besonders stark zählt die Selbstversorgung.

Modul Bereich Gewichtung im Rechner
Modul 1 Mobilität 10 %
Modul 2 / 3 Kognitive Fähigkeiten oder Verhaltensweisen 15 % – höherer Wert zählt
Modul 4 Selbstversorgung 40 %
Modul 5 Krankheits- oder therapiebedingte Anforderungen 20 %
Modul 6 Alltagsgestaltung und soziale Kontakte 15 %

Punktwerte und Pflegegrade

Die folgende Einordnung zeigt, ab welchen gewichteten Punkten welcher Pflegegrad grundsätzlich erreicht wird.

Gewichtete Punkte Ergebnis
unter 12,5 Punkte kein Pflegegrad
12,5 bis unter 27 Punkte Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5 Punkte Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70 Punkte Pflegegrad 3
70 bis unter 90 Punkte Pflegegrad 4
ab 90 Punkte Pflegegrad 5

So nutzen Sie das Ergebnis sinnvoll

Pflegetagebuch führen

Dokumentieren Sie mehrere Tage oder Wochen, wann Hilfe nötig ist, wobei unterstützt wird und wie häufig Einschränkungen auftreten.

Begutachtung vorbereiten

Legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan, Pflegetagebuch und weitere Unterlagen bereit. Beschreiben Sie auch schlechte Tage und nächtliche Hilfe.

Leistungen prüfen

Je nach Pflegegrad kommen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Betracht.

Pflegehilfsmittel monatlich nutzen

Wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause erfolgt, können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich genutzt werden. 24Pflegebox unterstützt bei der Versorgung mit passenden Verbrauchsprodukten.

Pflegebox beantragen

Häufige Fragen zum Pflegegrad-Rechner

Ist der Pflegegrad-Rechner verbindlich?

Nein. Der Rechner dient nur der Orientierung. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof.

Welche Bereiche werden beim Pflegegrad geprüft?

Geprüft werden unter anderem Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen und Alltagsgestaltung.

Warum ist Selbstversorgung so wichtig?

Selbstversorgung umfasst zentrale Alltagshandlungen wie Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengänge. Dieser Bereich wird besonders stark gewichtet.

Was sollte ich nach dem Ergebnis tun?

Führen Sie ein Pflegetagebuch, sammeln Sie Unterlagen und bereiten Sie die Begutachtung systematisch vor. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad kann ein Widerspruch geprüft werden.

Hinweis

Dieser Pflegegrad-Rechner ist ein vereinfachter Orientierungsrechner. Er ersetzt keine Pflegeberatung, keine medizinische Einschätzung und keine rechtliche Beratung. Ob und welcher Pflegegrad bewilligt wird, entscheidet die zuständige Pflegekasse auf Grundlage der gesetzlichen Begutachtung.

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