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Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause gepflegt werden. Es kommt infrage, wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen sichergestellt wird.
Anspruch auf Pflegegeld besteht ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht kein regulärer Anspruch auf Pflegegeld.
Pflegegeld ist besonders sinnvoll, wenn die häusliche Pflege überwiegend privat organisiert wird. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Angehörige regelmäßig beim Waschen, Anziehen, Einkaufen, bei Medikamenten, Arztterminen oder im Alltag helfen.
Das Pflegegeld kann dabei helfen, die private Pflege zu unterstützen und die Versorgung zu Hause zu stabilisieren.
Im Jahr 2026 beträgt das Pflegegeld monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat 2026 | Einordnung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Kein regulärer Anspruch | Pflegegeld wird regulär erst ab Pflegegrad 2 gezahlt. |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro | Bei erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro | Bei schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro | Bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro | Bei schwerster Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. |
Pflegegeld passt, wenn Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen die Versorgung zu Hause übernehmen.
Die Beträge werden von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Pflegegeld unterstützt die selbst organisierte häusliche Pflege und kann zur Stabilisierung des Pflegealltags beitragen.
Wichtig ist der Unterschied zu Pflegesachleistungen. Pflegegeld wird gezahlt, wenn private Pflegepersonen die Versorgung übernehmen. Pflegesachleistungen werden dagegen genutzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst eingebunden wird.
| Leistung | Wann relevant? | Abrechnung |
|---|---|---|
| Pflegegeld | Wenn Angehörige oder andere private Pflegepersonen die Pflege zu Hause übernehmen. | Auszahlung an die pflegebedürftige Person. |
| Pflegesachleistungen | Wenn ein ambulanter Pflegedienst professionelle Pflegeleistungen übernimmt. | Der Pflegedienst rechnet in der Regel direkt mit der Pflegekasse ab. |
| Kombinationsleistung | Wenn Angehörige weiter pflegen und zusätzlich ein Pflegedienst bestimmte Aufgaben übernimmt. | Nicht genutzte Sachleistungsanteile können anteiliges Pflegegeld ergeben. |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden. Diese Kombinationsleistung ist sinnvoll, wenn Angehörige weiterhin pflegen, aber zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst bestimmte Aufgaben übernimmt.
Wird nur ein Teil der Pflegesachleistungen genutzt, bleibt ein anteiliger Anspruch auf Pflegegeld bestehen.
Pflegegeld allein reicht nicht immer aus. Wenn Angehörige dauerhaft überlastet sind, regelmäßig professionelle Hilfe benötigt wird oder der Pflegebedarf deutlich steigt, sollten weitere Leistungen geprüft werden.
Pflegegeld unterstützt private Pflege finanziell. Zusätzlich können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch die hygienische Versorgung zu Hause erleichtern.
Wenn der Pflegebedarf steigt oder Pflegegeld allein nicht mehr ausreicht, sollte der tatsächliche Unterstützungsbedarf dokumentiert werden. Das hilft bei Pflegegrad, Höherstufung oder Widerspruch.
Körperpflege, Anziehen, Toilettengang, Essen, Trinken, Mobilität und Medikamente festhalten.
Dokumentieren, wie oft täglich oder wöchentlich Unterstützung nötig ist und ob nachts Hilfe dazukommt.
Angehörigenbelastung, fehlende Pausen, körperliche Überforderung oder steigenden Pflegeaufwand sachlich notieren.
Pflegegrad ist Voraussetzung für den Anspruch.
Pflegegeld setzt voraus, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die häusliche Pflege durch private Pflegepersonen sichergestellt ist. Ohne Pflegegrad muss zunächst ein Pflegegrad beantragt werden.
Bei Kombinationsleistung bleibt Pflegegeld anteilig möglich.
Wird ein ambulanter Pflegedienst nur teilweise genutzt, kann ein Teil des Pflegegeldes weitergezahlt werden. Entscheidend ist der verbrauchte Anteil der Pflegesachleistungen.
Pflegegeld ersetzt keine Entlastungsplanung.
Wenn Angehörige überlastet sind, sollten Entlastungsbetrag, Pflegedienst, Tagespflege, Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege geprüft werden.
Pflegegeld ist ein wichtiger Baustein der häuslichen Pflege. Entscheidend ist, ob die private Pflege sicher organisiert ist und ob zusätzliche Leistungen nötig sind.
Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2, wenn die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen sichergestellt wird.
2026 beträgt das Pflegegeld monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5.
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.
Ja. Wenn Angehörige weiterhin pflegen und ein ambulanter Pflegedienst nur einen Teil der Pflegesachleistungen nutzt, kann anteiliges Pflegegeld bestehen bleiben.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Welche Leistungen im Einzelfall bestehen und wie sie kombiniert werden können, hängt vom Pflegegrad, der Versorgungssituation und den Voraussetzungen der Pflegeversicherung ab. Die Informationen ersetzen keine individuelle Pflegeberatung oder rechtliche Beratung.
Als zugelassener Leistungserbringer für Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI versorgen wir pflegebedürftige Menschen deutschlandweit mit ihrer monatlichen Pflegebox – zuverlässig, persönlich und vollständig von der Pflegekasse übernommen.
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