Entlastungsbetrag

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Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für Unterstützung im Pflegealltag

Der Entlastungsbetrag ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung. Er steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung und beträgt im Jahr 2026 monatlich 131 Euro für alle Pflegegrade.

Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entlastungsbetrag steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
  • 2026 beträgt er 131 Euro monatlich für alle Pflegegrade.
  • Er wird in der Regel nicht frei ausgezahlt, sondern zweckgebunden genutzt.
  • Die Kostenerstattung erfolgt gegen Rechnung oder Nachweis.
  • Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Zweckgebundene Hilfe statt freier Auszahlung

Anders als Pflegegeld wird der Entlastungsbetrag in der Regel nicht frei ausgezahlt. Er ist zweckgebunden und kann für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden.

Dazu gehören je nach Anbieter und Bundesland zum Beispiel Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuung, Begleitung zu Terminen, Tagespflege, Nachtpflege oder Kurzzeitpflege.

Entlastungsbetrag 2026 nach Pflegegrad

Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 für alle Pflegegrade einheitlich 131 Euro monatlich. Pro Jahr entspricht das bis zu 1.572 Euro.

Pflegegrad Entlastungsbetrag pro Monat 2026 Einordnung
Pflegegrad 1 131 Euro Besonders wichtig, weil kein reguläres Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen bestehen.
Pflegegrad 2 131 Euro Zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistung nutzbar.
Pflegegrad 3 131 Euro Für anerkannte Entlastungs- und Unterstützungsangebote im Alltag.
Pflegegrad 4 131 Euro Kann Angehörige bei Betreuung, Haushalt und Alltagsorganisation entlasten.
Pflegegrad 5 131 Euro Auch bei hohem Pflegebedarf zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen relevant.

Wofür der Entlastungsbetrag genutzt werden kann

Die konkrete Nutzung hängt vom Bundesland, dem Anbieter und der Anerkennung des Angebots ab. Entscheidend ist, dass die Leistung als unterstützendes Angebot abrechenbar ist.

Haushaltshilfe

Unterstützung bei Reinigung, Wäsche, Einkaufen oder anderen haushaltsnahen Aufgaben durch anerkannte Anbieter.

Betreuung und Alltag

Betreuung, Alltagsbegleitung, Aktivierung, Begleitung zu Terminen oder Unterstützung bei Tagesstruktur.

Ergänzende Pflegeleistungen

Je nach Situation können auch Tagespflege, Nachtpflege oder Kurzzeitpflege ergänzend relevant sein.

Pflegegrad 1 bis 5 131 Euro monatlich Haushaltshilfe Betreuung Alltagsbegleitung Kostenerstattung

Besonders wichtig bei Pflegegrad 1

Besonders wichtig ist der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1. In diesem Pflegegrad gibt es noch kein reguläres Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen.

Der Entlastungsbetrag kann deshalb eine der ersten praktischen Unterstützungen sein, um den Alltag zu Hause besser zu organisieren.

Frühe Unterstützung

Hilfe im Haushalt, Betreuung oder Alltagsbegleitung können schon bei leichtem Unterstützungsbedarf entlasten.

Keine freie Auszahlung

Der Betrag wird normalerweise nicht wie Pflegegeld frei ausgezahlt, sondern gegen Nachweis erstattet.

Anerkannte Anbieter

Die Pflegekasse kann Auskunft geben, welche Anbieter vor Ort anerkannt und abrechenbar sind.

Abrechnung und Nachweise richtig vorbereiten

Wer den Entlastungsbetrag sinnvoll nutzen möchte, sollte frühzeitig bei der Pflegekasse nach anerkannten Angeboten fragen, Rechnungen sorgfältig aufbewahren und nicht genutzte Beträge im Blick behalten.

Vor Nutzung klären

  • Ist der Anbieter anerkannt?
  • Welche Leistung ist abrechenbar?
  • Wie erfolgt die Kostenerstattung?
  • Welche Rechnung oder Nachweise werden benötigt?
  • Gibt es regionale Unterschiede im Bundesland?

Nach Nutzung sichern

  • Rechnungen aufbewahren
  • Leistungsnachweise prüfen
  • Erstattung bei der Pflegekasse einreichen
  • Restbudget dokumentieren
  • Frist bis 30. Juni des Folgejahres beachten

Restbeträge nicht verfallen lassen

Nicht genutzte Beträge können zunächst angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach können nicht verwendete Ansprüche verfallen.

Gerade wenn Familien erst spät erfahren, dass der Entlastungsbetrag besteht, kann es sinnvoll sein, bei der Pflegekasse das verfügbare Restbudget zu erfragen.

Praktische Budgetkontrolle

  • monatlichen Anspruch notieren
  • genutzte Leistungen eintragen
  • Rechnungen sammeln
  • Restbetrag bei Pflegekasse erfragen
  • bis 30. Juni des Folgejahres nutzen
  • künftige Entlastung monatlich planen

Entlastungsbetrag mit anderen Leistungen kombinieren

Der Entlastungsbetrag ersetzt keine umfassende Pflegeleistung, ist aber ein wichtiger zusätzlicher Baustein. Zusammen mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmitteln oder Tagespflege kann er helfen, die häusliche Pflege besser zu organisieren und Angehörige spürbar zu entlasten.

Kombination Praktischer Nutzen
Mit Pflegegeld Angehörige pflegen privat, während der Entlastungsbetrag für anerkannte Hilfe im Alltag genutzt werden kann.
Mit Pflegesachleistungen Ein Pflegedienst übernimmt Pflegeleistungen, zusätzlich kann Alltagshilfe oder Betreuung entlasten.
Mit Tages- oder Nachtpflege Der Entlastungsbetrag kann ergänzend bei teilstationären Angeboten relevant sein.
Mit Kurzzeitpflege Kann unter Voraussetzungen ergänzend helfen, wenn vorübergehend stationäre Pflege nötig wird.
Mit Pflegehilfsmitteln Pflegehilfsmittel und Entlastungsbetrag decken unterschiedliche Bedarfe: Hygieneprodukte und Alltagshilfe.

Entlastungsbetrag und Pflegebox unterscheiden

Der Entlastungsbetrag finanziert anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine eigene Leistung und können zusätzlich bei häuslicher Pflege relevant sein.

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz bei Bedarf

Kurz gesagt

  • Entlastungsbetrag: Alltagshilfe, Betreuung, Haushalt.
  • Pflegehilfsmittel: Hygiene- und Schutzprodukte.
  • Pflegebox: regelmäßige Lieferung von Pflegehilfsmitteln.
  • Alle Bausteine können häusliche Pflege stabiler machen.
  • Pflegeberatung hilft bei der richtigen Einordnung.

Entlastungsbedarf dokumentieren

Gerade im Alltag wird der Entlastungsbetrag oft unterschätzt. Viele Familien nutzen ihn nicht, weil sie nicht wissen, welche Anbieter anerkannt sind oder wie die Abrechnung funktioniert.

Haushalt

Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen oder andere haushaltsnahe Unterstützung dokumentieren.

Betreuung

Beaufsichtigung, Alltagsbegleitung, Tagesstruktur oder soziale Unterstützung festhalten.

Angehörigenbelastung

Fehlende Pausen, Überforderung, Beruf, Schlafmangel oder Zeitdruck sachlich notieren.

Wichtige Themen im Überblick

Nicht frei ausgezahlt

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden.

Der Entlastungsbetrag wird in der Regel nicht wie Pflegegeld frei ausgezahlt. Die Pflegekasse erstattet Kosten nachträglich, wenn Rechnung und anerkannte Leistung vorliegen.

Anerkannte Angebote nutzen

Nicht jeder Anbieter ist automatisch abrechenbar.

Die Kosten werden nur erstattet, wenn das Angebot nach den jeweiligen Landesregelungen anerkannt ist. Deshalb sollte die Anerkennung vor der Nutzung geprüft werden.

Restbeträge nutzen

Nicht genutztes Budget rechtzeitig einsetzen.

Ungenutztes Budget kann angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden. Danach können nicht verwendete Ansprüche verfallen.

Entlastungsbetrag gezielt nutzen

Der Entlastungsbetrag kann Angehörige spürbar entlasten, wenn er früh geplant, mit anerkannten Angeboten genutzt und sauber abgerechnet wird.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

Der Entlastungsbetrag beträgt 2026 monatlich 131 Euro für alle Pflegegrade. Pro Jahr entspricht das bis zu 1.572 Euro.

Ab welchem Pflegegrad gibt es den Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.

Wird der Entlastungsbetrag frei ausgezahlt?

Nein. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. In der Regel werden Kosten nachträglich gegen Rechnung oder Nachweis erstattet.

Wann verfällt nicht genutzter Entlastungsbetrag?

Nicht genutztes Budget kann bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Danach können nicht genutzte Ansprüche verfallen.

Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Welche Leistungen im Einzelfall genutzt werden können, hängt vom Pflegegrad, der Versorgungssituation, dem Bundesland und den anerkannten Angeboten vor Ort ab. Die Informationen ersetzen keine individuelle Pflegeberatung oder rechtliche Beratung.

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