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Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, die je nach Pflegegrad und Versorgungssituation genutzt werden können. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Pflegeberatung.
Diese Übersicht hilft dabei, die wichtigsten Pflegeleistungen einzuordnen und die passende Unterseite für die eigene Situation zu finden.
Welche Leistung sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, wie die Pflege organisiert wird: zu Hause durch Angehörige, mit ambulantem Pflegedienst, zeitweise stationär oder mit zusätzlicher Entlastung im Alltag.
Viele Leistungen können miteinander kombiniert werden. Deshalb sollte nicht nur eine einzelne Leistung betrachtet werden, sondern die gesamte Pflegesituation.
Die folgenden Seiten erklären die wichtigsten Leistungen einzeln und zeigen, wann welche Leistung sinnvoll sein kann.
Pflegegeld unterstützt die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen.
Pflegegeld ansehenPflegesachleistungen finanzieren professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
Pflegesachleistungen ansehenDer Entlastungsbetrag unterstützt pflegebedürftige Menschen und Angehörige mit anerkannten Hilfen im Alltag.
Entlastungsbetrag ansehenVerhinderungspflege hilft, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder Entlastung braucht.
Verhinderungspflege ansehenKurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Versorgung, wenn Pflege zu Hause zeitweise nicht möglich ist.
Kurzzeitpflege ansehenTages- und Nachtpflege entlastet Angehörige durch teilstationäre Betreuung, ohne dass ein dauerhafter Heimaufenthalt entsteht.
Tages- und Nachtpflege ansehenPflegeberatung hilft, Leistungen zu verstehen, Anträge vorzubereiten und die Versorgung sinnvoll zu organisieren.
Pflegeberatung ansehenDie Tabelle zeigt zentrale Leistungsbeträge für 2026. Die konkrete Nutzung hängt vom Pflegegrad, der Versorgungssituation und den Voraussetzungen der Pflegeversicherung ab.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Pflegesachleistungen | Entlastungsbetrag | Tages- und Nachtpflege |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein regulärer Anspruch | kein regulärer Anspruch | 131 € monatlich | über Entlastungsbetrag möglich |
| Pflegegrad 2 | 347 € monatlich | 796 € monatlich | 131 € monatlich | 721 € monatlich |
| Pflegegrad 3 | 599 € monatlich | 1.497 € monatlich | 131 € monatlich | 1.357 € monatlich |
| Pflegegrad 4 | 800 € monatlich | 1.859 € monatlich | 131 € monatlich | 1.685 € monatlich |
| Pflegegrad 5 | 990 € monatlich | 2.299 € monatlich | 131 € monatlich | 2.085 € monatlich |
Seit dem 1. Juli 2025 gilt für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr. Das Budget kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden.
Sinnvoll, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, krank ist, Termine hat, Urlaub braucht oder entlastet werden muss.
Sinnvoll, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht sicher möglich ist, etwa nach Krankenhaus, Operation oder plötzlicher Verschlechterung.
Die passende Leistung richtet sich danach, wer pflegt, wo gepflegt wird und welche Entlastung benötigt wird.
| Situation | Typisch passende Leistung | Warum? |
|---|---|---|
| Pflege zu Hause durch Angehörige | Pflegegeld | Unterstützt private Pflegepersonen und häusliche Versorgung. |
| Ambulanter Pflegedienst übernimmt Pflege | Pflegesachleistungen | Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen mit der Pflegekasse ab. |
| Angehörige und Pflegedienst pflegen gemeinsam | Kombinationsleistung | Pflegesachleistungen und anteiliges Pflegegeld können kombiniert werden. |
| Hilfe im Haushalt oder Betreuung nötig | Entlastungsbetrag | Anerkannte Alltagshilfen können Angehörige entlasten. |
| Private Pflegeperson fällt aus | Verhinderungspflege | Ersatzpflege kann die Versorgung vorübergehend übernehmen. |
| Pflege zu Hause ist zeitweise nicht sicher | Kurzzeitpflege | Stationäre Übergangspflege kann Versorgungslücken schließen. |
| Angehörige brauchen regelmäßige feste Entlastung | Tages- und Nachtpflege | Teilstationäre Betreuung entlastet, ohne die häusliche Pflege vollständig aufzugeben. |
Pflegeleistungen werden häufig nicht vollständig genutzt, weil unklar ist, welche Leistung wann passt. Eine strukturierte Prüfung hilft, Pflegealltag, Entlastung und Ansprüche besser zu ordnen.
Besonders wichtig ist Pflegeberatung, wenn Leistungen kombiniert werden sollen oder wenn die Situation sich verändert.
Neben den Leistungsseiten helfen Rechner und Vorlagen dabei, die eigene Situation besser einzuschätzen und Pflegebedarf nachvollziehbar zu dokumentieren.
Pflegeleistungen wirken am besten, wenn sie zur tatsächlichen Versorgung passen. Entscheidend sind Pflegegrad, Alltagssituation, Angehörigenbelastung, Pflegedienstbedarf und vorhandene Entlastungsmöglichkeiten.
Zu den wichtigsten Pflegeleistungen gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege sowie Pflegeberatung.
Pflegegeld wird bei privater Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen gezahlt. Pflegesachleistungen werden genutzt, wenn ein ambulanter Pflegedienst professionelle Pflege übernimmt.
Der Entlastungsbetrag steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung. Pflegegeld und reguläre Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.
Ja. Häufig werden Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Pflegeberatung kombiniert.
Diese Übersicht dient der allgemeinen Orientierung. Welche Leistungen im Einzelfall genutzt werden können, hängt vom Pflegegrad, der Versorgungssituation und den Voraussetzungen der Pflegeversicherung ab. Die Informationen ersetzen keine individuelle Pflegeberatung oder rechtliche Beratung.
Als zugelassener Leistungserbringer für Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI versorgen wir pflegebedürftige Menschen deutschlandweit mit ihrer monatlichen Pflegebox – zuverlässig, persönlich und vollständig von der Pflegekasse übernommen.
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