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Lagerungshilfen unterstützen Menschen mit eingeschränkter Mobilität, längeren Liegezeiten oder erhöhtem Risiko für Druckstellen. Sie helfen dabei, Körperpositionen zu stabilisieren, Druck zu verteilen und Pflegehandlungen sicherer zu gestalten.
Besonders wichtig werden Lagerungshilfen, wenn eine Person viel Zeit im Bett verbringt, sich nicht mehr selbstständig umlagern kann, Schmerzen hat oder ein Dekubitusrisiko besteht.
Lagerungshilfen sind Hilfsmittel, die den Körper im Liegen oder Sitzen unterstützen. Dazu gehören zum Beispiel Lagerungskissen, Positionierungshilfen, Rollen, Keile, Fersenschoner oder spezielle Matratzen.
Sie sollen die Pflege erleichtern, Schmerzen reduzieren, Druckstellen vorbeugen, Bewegungen unterstützen oder bestimmte Körperpositionen sicher halten. Entscheidend ist immer die konkrete Pflegesituation.
Lagerungshilfen sind besonders sinnvoll, wenn eine Person ihre Position nicht mehr ausreichend selbst verändern kann oder durch längeres Liegen Beschwerden und Risiken entstehen.
Wenn die Person viel Zeit im Bett verbringt und regelmäßige Druckentlastung oder Positionswechsel braucht.
Wenn Drehen, Aufrichten, Seitlagerung oder Umlagern nur noch mit Hilfe möglich ist.
Wenn bestimmte Körperbereiche entlastet werden müssen, etwa Rücken, Hüfte, Knie, Fersen oder Schulter.
Wenn Druckstellen entstehen können oder bereits Hautrötungen, offene Stellen oder Wundrisiken bestehen.
Es gibt verschiedene Arten von Lagerungshilfen. Welche sinnvoll sind, hängt von Mobilität, Hautzustand, Schmerzen, Körpergewicht, Pflegeziel und Wohnsituation ab.
| Lagerungshilfe | Nutzen | Relevant bei |
|---|---|---|
| Lagerungskissen | Stabilisieren Körperpositionen und unterstützen Seitlagerung oder Entlastung. | Bettlägerigkeit, Schmerzen, eingeschränkter Mobilität. |
| Lagerungsrollen | Helfen bei Seitenlagerung, Rückenentlastung oder Positionierung einzelner Körperbereiche. | Umlagerung, Dekubitusprophylaxe, Pflege im Bett. |
| Keilkissen | Unterstützen schräge Lagerung, Oberkörperhochlagerung oder Beinlagerung. | Atemproblemen, Reflux, Schwellungen, Komfortlagerung. |
| Fersenschoner | Entlasten die Fersen und reduzieren Druck auf empfindliche Hautbereiche. | Dekubitusrisiko, längeren Liegezeiten, Hautproblemen. |
| Spezielle Matratzen | Verteilen Druck gleichmäßiger und können Druckstellen vorbeugen. | hohem Dekubitusrisiko, Bettlägerigkeit, Pflegebett. |
| Positionierungssysteme | Ermöglichen gezielte und stabile Lagerung über längere Zeit. | stark eingeschränkter Mobilität, neurologischen Einschränkungen. |
Lagerungshilfen werden nicht allein wegen Bequemlichkeit eingesetzt. Es sollte nachvollziehbar sein, welches Problem gelöst werden soll: Druckentlastung, Schmerzreduktion, sichere Positionierung, Pflegeerleichterung oder medizinisch notwendige Lagerung.
Die Zuständigkeit hängt davon ab, warum die Lagerungshilfe benötigt wird. In der Praxis kann die Versorgung über Pflegekasse oder Krankenkasse geprüft werden.
| Zuständigkeit | Typische Begründung | Beispiele |
|---|---|---|
| Pflegekasse | Die Lagerungshilfe erleichtert die Pflege oder verbessert die Versorgung zu Hause. | Pflege im Bett, Umlagern, Entlastung Angehöriger, stabilere häusliche Pflege. |
| Krankenkasse | Die Lagerungshilfe ist medizinisch notwendig, zum Beispiel zur Behandlung oder Vorbeugung von Beschwerden. | Dekubitusrisiko, Wundversorgung, Schmerzen, ärztlich begründete Lagerung. |
| Praktische Folge | Eine konkrete Begründung beschleunigt die Prüfung. | Hausarzt, Klinik, Reha, Pflegedienst oder Pflegeberatung einbeziehen. |
Entscheidend ist nicht der Produktname, sondern der konkrete Zweck im Alltag: Pflegeerleichterung, Druckentlastung, Schmerzreduktion, sichere Positionierung oder medizinische Lagerung.
Lagerungshilfen sollten möglichst konkret begründet werden. Hilfreich sind ärztliche Einschätzung, Pflegedienst-Hinweise, Fotos der Pflegesituation und eine Beschreibung, welche Probleme im Alltag auftreten.
Festhalten, warum Lagerung notwendig ist: Druckstellen, Schmerzen, eingeschränkte Mobilität, Bettlägerigkeit, Umlagerungsprobleme oder Wundrisiko.
Hausarzt, Klinik, Reha, Pflegedienst oder Wundversorgung können begründen, welche Lagerungshilfe benötigt wird.
Je nach Begründung wird die Versorgung über Krankenkasse oder Pflegekasse geprüft. Die Unterlagen sollten den konkreten Zweck klar benennen.
Lagerungshilfen müssen richtig eingesetzt werden. Eine Einweisung durch Sanitätshaus, Pflegedienst oder Fachpersonal ist sinnvoll.
Lagerungshilfen wirken nur dann sinnvoll, wenn sie passend eingesetzt werden. Falsch platzierte Kissen oder Rollen können Druck sogar erhöhen, Bewegungen erschweren oder Schmerzen verstärken.
Deshalb sollten Angehörige sich zeigen lassen, wie gelagert wird, wie oft Positionswechsel nötig sind und woran problematische Hautstellen erkannt werden.
Die Kosten hängen stark davon ab, welche Lagerungshilfe benötigt wird. Einfache Kissen, spezielle Positionierungssysteme oder druckentlastende Matratzen unterscheiden sich deutlich.
| Kostenpunkt | Worauf achten? | Praktischer Hinweis |
|---|---|---|
| Genehmigung | Vor Kauf oder Bestellung sollte die Kostenübernahme geklärt werden. | Nicht vorschnell privat kaufen, wenn Kassenversorgung möglich ist. |
| Leihversorgung | Bestimmte Hilfsmittel können leihweise bereitgestellt werden. | Bei größeren Systemen oder Matratzen möglich. |
| Zuzahlung | Je nach Hilfsmittel und Kasse kann eine Zuzahlung relevant sein. | Vorher bei Kasse oder Leistungserbringer erfragen. |
| Zusatzprodukte | Nicht jedes Zubehör ist automatisch enthalten. | Bezug, Ersatzmaterial, Reinigung und Austausch klären. |
Wenn eine Person viel liegt oder sitzt, können Druckstellen entstehen. Besonders gefährdet sind Fersen, Steißbein, Hüfte, Schulter, Ellenbogen und Hinterkopf.
Lagerungshilfen werden häufig zusammen mit einem Pflegebett genutzt. Das Pflegebett erleichtert Höhenverstellung, Aufrichten und Pflegezugang. Lagerungshilfen unterstützen zusätzlich Druckentlastung und Positionierung.
Wenn eine Person überwiegend im Bett versorgt wird, sollte geprüft werden, ob Pflegebett, Spezialmatratze, Lagerungskissen und Pflegehilfsmittel sinnvoll zusammenpassen.
Normale Kissen reichen nicht immer aus. Sie können verrutschen, Druck falsch verteilen oder keine stabile Lagerung ermöglichen.
Lagerung ersetzt keine Kontrolle. Hautrötungen, offene Stellen oder Schmerzen müssen regelmäßig geprüft werden.
Auch gute Lagerungshilfen bedeuten nicht, dass Positionswechsel entfallen. Der Lagerungsplan muss zur Person passen.
Angehörige sollten sich die Anwendung zeigen lassen, besonders bei Dekubitusrisiko, Schmerzen oder Wundversorgung.
Sie können pflegerisch oder medizinisch notwendig sein.
Lagerungshilfen können Druck entlasten, Körperpositionen stabilisieren, Schmerzen reduzieren und Pflegehandlungen erleichtern. Entscheidend ist der konkrete Bedarf.
Falsche Lagerung kann neue Probleme verursachen.
Pflegedienst, Sanitätshaus, Arztpraxis oder Wundversorgung sollten erklären, wie die Lagerungshilfe korrekt eingesetzt wird.
Der Bedarf kann sich verändern.
Wenn Schmerzen, Hautprobleme, Mobilität oder Pflegebedarf sich verändern, sollte auch die Lagerung neu geprüft werden.
Lagerungshilfen können die Pflege zu Hause sicherer, würdevoller und körperlich entlastender machen. Entscheidend sind der tatsächliche Bedarf, die passende Anwendung und eine gute Abstimmung mit Pflegebett, Pflegedienst und Pflegehilfsmitteln.
Lagerungshilfen sind Hilfsmittel zur Positionierung, Stabilisierung und Druckentlastung. Dazu gehören zum Beispiel Lagerungskissen, Rollen, Keile, Fersenschoner oder spezielle Matratzen.
Sie sind sinnvoll bei längeren Liegezeiten, eingeschränkter Mobilität, Schmerzen, Dekubitusrisiko, Bettlägerigkeit oder wenn regelmäßiges Umlagern notwendig ist.
Je nach Begründung kann die Versorgung über Krankenkasse oder Pflegekasse geprüft werden. Entscheidend ist, ob der Schwerpunkt medizinisch oder pflegerisch begründet ist.
Eine ärztliche Verordnung ist besonders bei medizinischer Begründung hilfreich. Zusätzlich sollte der Pflegebedarf konkret beschrieben werden.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Pflegeberatung, medizinische Einschätzung oder rechtliche Beratung. Ob Lagerungshilfen übernommen werden, hängt vom konkreten Bedarf, der Begründung, der zuständigen Kasse und der individuellen Versorgungssituation ab.
Als zugelassener Leistungserbringer für Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI versorgen wir pflegebedürftige Menschen deutschlandweit mit ihrer monatlichen Pflegebox – zuverlässig, persönlich und vollständig von der Pflegekasse übernommen.
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