Übersicht der Produktgruppe 45

Produktgruppe 45

Zu den typischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören unter anderem:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erleichtern die häusliche Pflege und schützen pflegebedürftige Menschen sowie pflegende Angehörige im Alltag. Wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und die Versorgung zu Hause stattfindet, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für diese Verbrauchsprodukte bis zu 42 Euro pro Monat. Für den Bezug genügt grundsätzlich ein Antrag bei der Pflegekasse. Alternativ kann ein Anbieter mit passendem Vertrag — wie 24Pflegebox — die Abrechnung direkt übernehmen.

Saugende Bettschutzeinlagen

EINMALGEBRAUCH

Positionsnummer: 54.45.01.0001

Einmalhandschuhe

Latex (unsteril)

Positionsnummer: 54.99.01.0001

Fingerlinge

Latex (unsteril)

Positionsnummer: 54.99.01.0001

Medizinische Gesichtsmasken

("OP-Masken")

Positionsnummer: 54.99.01.2001

Partikelfiltrierende Halbmasken

("FFP2-Masken")

Positionsnummer: 54.99.01.5001

Schutzschürzen

EINMALGEBRAUCH

Positionsnummer: 54.99.01.3001

Schutzservietten

EINMALGEBRAUCH

Positionsnummer: 54.99.01.4001

Desinfektionsmittel

(Für Hände)

Positionsnummer: 54.99.02.0001

Desinfektionsmittel

(Für Flächen)

Positionsnummer: 54.99.02.0002

Desinfektionstücher

(Für Flächen)

Positionsnummer: 54.99.02.0014

Desinfektionstücher

(Für Flächen)

Positionsnummer: 54.99.02.0015

PFLEGEHILFSMITTEL EINFACH GEMACHT

Mehr Zeit für Pflege – weniger Aufwand für Sie

Pflegende Angehörige und Pflegebedürftige erhalten jeden Monat alles, was sie zuhause brauchen – persönlich beraten, individuell zusammengestellt und vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Kostenübernahme
0 %
Monatliches Budget
0
SGB XI
§ 0
Online-Antrag
0 /7

HÄUFIGE FRAGEN

Antworten auf Ihre Fragen

Pflege wirft viele Fragen auf – wir beantworten die wichtigsten direkt hier. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, sind wir gerne persönlich für Sie da.

Anspruch hat jede Person mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5), die zuhause versorgt wird – egal ob durch Angehörige, einen Pflegedienst oder ehrenamtliche Helfer. Der Anspruch ist gesetzlich in § 40 SGB XI geregelt.

Nichts. Die monatlichen Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € werden vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen. Es entstehen für Sie keine Kosten, keine Zuzahlungen und keine versteckten Gebühren.

Sie stellen Ihre Box individuell zusammen – aus Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen. Die genaue Auswahl passen wir an Ihren Bedarf an.

Der Antrag dauert online wenige Minuten. Sie geben Ihre Daten und den Pflegegrad ein, wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse. Sobald die Genehmigung vorliegt, erhalten Sie Ihre erste Pflegebox.

Nach Genehmigung durch Ihre Pflegekasse versenden wir Ihre erste Pflegebox in der Regel innerhalb weniger Werktage. Danach erhalten Sie automatisch jeden Monat Ihre Lieferung – ohne dass Sie aktiv werden müssen.

Ja. Sie können den Inhalt Ihrer Pflegebox jederzeit anpassen, pausieren oder die Belieferung beenden. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfristen.