Kombinationsleistungen

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Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren

Die Kombinationsleistung ist sinnvoll, wenn Angehörige zu Hause pflegen und zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst einzelne Aufgaben übernimmt.

Dabei wird ein Teil der Pflegesachleistungen genutzt. Der nicht genutzte Anteil wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kombinationsleistung gibt es bei Pflegegrad 2 bis 5.
  • Sie verbindet private Pflege mit ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst.
  • Genutzte Pflegesachleistungen reduzieren das ausgezahlte Pflegegeld anteilig.
  • Je weniger Pflegesachleistung verbraucht wird, desto höher bleibt das anteilige Pflegegeld.
  • Die Leistung ist sinnvoll, wenn Angehörige und Pflegedienst gemeinsam pflegen.

Was ist Kombinationsleistung?

Kombinationsleistung bedeutet, dass Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt einen Teil der Pflege. Der verbleibende, nicht ausgeschöpfte Anteil der Pflegesachleistung wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.

Praktisch ist das vor allem dann, wenn Angehörige weiter den größten Teil der Pflege übernehmen, aber bei bestimmten Aufgaben professionelle Unterstützung brauchen.

Kombinationsleistung berechnen

Wählen Sie den Pflegegrad aus und tragen Sie ein, wie viel Pflegesachleistung der ambulante Pflegedienst voraussichtlich monatlich nutzt.

Der Rechner zeigt den genutzten Sachleistungsanteil und das voraussichtlich verbleibende anteilige Pflegegeld.

Rechenformel

Wenn 40 % der Pflegesachleistung verbraucht werden, bleiben 60 % des Pflegegeldes übrig. Wird die Pflegesachleistung vollständig ausgeschöpft, bleibt kein anteiliges Pflegegeld.

Rechner

347,00 €

voraussichtlich verbleibendes Pflegegeld

Bei Pflegegrad 2 und 0,00 € genutzter Pflegesachleistung bleiben voraussichtlich 100 % des Pflegegeldes übrig.

Max. Pflegegeld 347,00 €
Max. Pflegesachleistung 796,00 €
Genutzter Anteil 0 %

Einfaches Beispiel

Bei Pflegegrad 3 stehen monatlich 599 € Pflegegeld oder bis zu 1.497 € Pflegesachleistungen zur Verfügung. Wird der Pflegedienst nur teilweise genutzt, wird der verbrauchte Anteil der Pflegesachleistung berechnet.

Beispiel Pflegegrad 3 Rechnung Ergebnis
Pflegedienst nutzt 50 % der Pflegesachleistung 50 % Pflegesachleistung verbraucht, 50 % Pflegegeld bleibt übrig ca. 299,50 € anteiliges Pflegegeld
Pflegedienst nutzt 25 % der Pflegesachleistung 25 % Pflegesachleistung verbraucht, 75 % Pflegegeld bleibt übrig ca. 449,25 € anteiliges Pflegegeld
Pflegedienst nutzt 100 % der Pflegesachleistung 100 % Pflegesachleistung verbraucht, 0 % Pflegegeld bleibt übrig 0,00 € anteiliges Pflegegeld

Pflegegeld und Pflegesachleistungen 2026

Die Kombinationsleistung ist nur bei Pflegegrad 2 bis 5 relevant, weil Pflegegrad 1 kein reguläres Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen erhält.

Pflegegrad Pflegegeld monatlich Pflegesachleistungen monatlich Kombinationsleistung möglich?
Pflegegrad 1 kein regulärer Anspruch kein regulärer Anspruch Nein
Pflegegrad 2 347 € 796 € Ja
Pflegegrad 3 599 € 1.497 € Ja
Pflegegrad 4 800 € 1.859 € Ja
Pflegegrad 5 990 € 2.299 € Ja

Wann ist Kombinationsleistung sinnvoll?

Kombinationsleistung passt vor allem zu Pflegesituationen, in denen Angehörige weiter eingebunden bleiben, aber bestimmte Aufgaben durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden sollen.

Angehörige pflegen weiter

Angehörige übernehmen weiterhin einen großen Teil der Versorgung und erhalten dafür anteilig Pflegegeld.

Pflegedienst übernimmt Teile

Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt zum Beispiel bei Körperpflege, Mobilisation oder regelmäßigen Pflegeeinsätzen.

Leistungen werden nicht voll ausgeschöpft

Wenn nicht die volle Pflegesachleistung verbraucht wird, bleibt ein anteiliger Pflegegeldanspruch erhalten.

Pflegegrad 2 bis 5 Angehörige ambulanter Pflegedienst Pflegegeld anteilig Pflegesachleistung anteilig

Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung unterscheiden

Die drei Varianten unterscheiden sich danach, wer die Pflege hauptsächlich übernimmt und wie die Leistung abgerechnet wird.

Leistung Geeignet für Abrechnung
Pflegegeld Pflege überwiegend durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen Auszahlung an die pflegebedürftige Person
Pflegesachleistungen Pflege überwiegend oder vollständig durch ambulanten Pflegedienst Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse ab
Kombinationsleistung Angehörige und ambulanter Pflegedienst pflegen gemeinsam Pflegedienst rechnet Sachleistung ab, Rest wird anteilig als Pflegegeld gezahlt

Was Angehörige beachten sollten

Kombinationsleistung ist rechnerisch einfach, aber im Alltag sollte klar sein, welche Aufgaben der Pflegedienst übernimmt und welche Aufgaben weiterhin privat organisiert werden.

Wichtig ist, die tatsächliche Versorgung regelmäßig zu prüfen. Wenn der Pflegedienst mehr leistet als geplant, sinkt das anteilige Pflegegeld.

Vorher klären

  • Welche Leistungen übernimmt der Pflegedienst?
  • Wie hoch sind die monatlichen Pflegedienstkosten?
  • Wie viel Pflege bleibt bei Angehörigen?
  • Reicht das verbleibende Pflegegeld für die private Organisation?
  • Ist eine andere Aufteilung sinnvoller?

Pflegehilfsmittel zusätzlich prüfen

Kombinationsleistung betrifft Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind davon getrennt zu betrachten und können zusätzlich relevant sein, wenn zu Hause gepflegt wird.

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz bei Bedarf

Sinnvoll bei

  • häuslicher Pflege durch Angehörige
  • Unterstützung durch ambulanten Pflegedienst
  • Körperpflege oder Inkontinenzversorgung
  • regelmäßigem Verbrauch von Hygieneprodukten
  • Pflege im Bett oder auf dem Stuhl
  • erhöhtem Hygienebedarf im Alltag

Wichtige Punkte im Überblick

Pflegedienstkosten bestimmen den Pflegegeld-Rest

Je mehr Pflegesachleistung verbraucht wird, desto weniger Pflegegeld bleibt.

Die Pflegekasse berechnet, wie viel Prozent der maximalen Pflegesachleistung genutzt wurde. Genau dieser Prozentsatz wird vom Pflegegeld abgezogen.

Nicht genutzter Sachleistungsanteil wird nicht ausgezahlt

Es wird nicht der Euro-Rest der Pflegesachleistung überwiesen.

Wichtig: Nicht verbrauchte Pflegesachleistung wird nicht einfach als Geld ausgezahlt. Stattdessen wird das Pflegegeld anteilig berechnet.

Kombinationsleistung regelmäßig prüfen

Der Pflegebedarf kann sich verändern.

Wenn der Pflegedienst häufiger kommt oder Angehörige weniger übernehmen können, sollte die Aufteilung neu geprüft werden. Bei deutlich steigendem Pflegebedarf kann auch eine Höherstufung relevant sein.

Kombinationsleistung sinnvoll planen

Die Kombinationsleistung ist besonders dann sinnvoll, wenn Angehörige weiter pflegen, aber ein ambulanter Pflegedienst regelmäßig unterstützen soll. Entscheidend ist eine realistische Aufteilung zwischen privater Pflege und professioneller Hilfe.

Häufige Fragen zur Kombinationsleistung

Was ist Kombinationsleistung?

Kombinationsleistung bedeutet, dass Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden. Ein ambulanter Pflegedienst nutzt einen Teil der Pflegesachleistungen. Der nicht genutzte Anteil wirkt sich anteilig auf das Pflegegeld aus.

Wer kann Kombinationsleistung nutzen?

Kombinationsleistung ist bei Pflegegrad 2 bis 5 relevant, wenn die Pflege zu Hause sowohl durch Angehörige oder private Pflegepersonen als auch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.

Wird nicht genutzte Pflegesachleistung ausgezahlt?

Nein. Nicht genutzte Pflegesachleistung wird nicht direkt ausgezahlt. Stattdessen wird das Pflegegeld anteilig berechnet.

Wann lohnt sich Kombinationsleistung?

Sie lohnt sich, wenn Angehörige weiterhin pflegen, aber ein ambulanter Pflegedienst regelmäßig bestimmte Aufgaben übernimmt und die Pflegesachleistung nicht vollständig ausgeschöpft wird.

Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Pflegeberatung oder rechtliche Beratung. Die tatsächliche Abrechnung hängt von Pflegegrad, genutzten Pflegedienstleistungen, Pflegekasse und der konkreten Versorgungssituation ab.

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