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Die Kombinationsleistung ist sinnvoll, wenn Angehörige zu Hause pflegen und zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst einzelne Aufgaben übernimmt.
Dabei wird ein Teil der Pflegesachleistungen genutzt. Der nicht genutzte Anteil wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Kombinationsleistung bedeutet, dass Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert werden. Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt einen Teil der Pflege. Der verbleibende, nicht ausgeschöpfte Anteil der Pflegesachleistung wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Praktisch ist das vor allem dann, wenn Angehörige weiter den größten Teil der Pflege übernehmen, aber bei bestimmten Aufgaben professionelle Unterstützung brauchen.
Wählen Sie den Pflegegrad aus und tragen Sie ein, wie viel Pflegesachleistung der ambulante Pflegedienst voraussichtlich monatlich nutzt.
Der Rechner zeigt den genutzten Sachleistungsanteil und das voraussichtlich verbleibende anteilige Pflegegeld.
Wenn 40 % der Pflegesachleistung verbraucht werden, bleiben 60 % des Pflegegeldes übrig. Wird die Pflegesachleistung vollständig ausgeschöpft, bleibt kein anteiliges Pflegegeld.
347,00 €
voraussichtlich verbleibendes Pflegegeld
Bei Pflegegrad 2 und 0,00 € genutzter Pflegesachleistung bleiben voraussichtlich 100 % des Pflegegeldes übrig.
Bei Pflegegrad 3 stehen monatlich 599 € Pflegegeld oder bis zu 1.497 € Pflegesachleistungen zur Verfügung. Wird der Pflegedienst nur teilweise genutzt, wird der verbrauchte Anteil der Pflegesachleistung berechnet.
| Beispiel Pflegegrad 3 | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Pflegedienst nutzt 50 % der Pflegesachleistung | 50 % Pflegesachleistung verbraucht, 50 % Pflegegeld bleibt übrig | ca. 299,50 € anteiliges Pflegegeld |
| Pflegedienst nutzt 25 % der Pflegesachleistung | 25 % Pflegesachleistung verbraucht, 75 % Pflegegeld bleibt übrig | ca. 449,25 € anteiliges Pflegegeld |
| Pflegedienst nutzt 100 % der Pflegesachleistung | 100 % Pflegesachleistung verbraucht, 0 % Pflegegeld bleibt übrig | 0,00 € anteiliges Pflegegeld |
Die Kombinationsleistung ist nur bei Pflegegrad 2 bis 5 relevant, weil Pflegegrad 1 kein reguläres Pflegegeld und keine regulären Pflegesachleistungen erhält.
| Pflegegrad | Pflegegeld monatlich | Pflegesachleistungen monatlich | Kombinationsleistung möglich? |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein regulärer Anspruch | kein regulärer Anspruch | Nein |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | Ja |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € | Ja |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € | Ja |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € | Ja |
Kombinationsleistung passt vor allem zu Pflegesituationen, in denen Angehörige weiter eingebunden bleiben, aber bestimmte Aufgaben durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen werden sollen.
Angehörige übernehmen weiterhin einen großen Teil der Versorgung und erhalten dafür anteilig Pflegegeld.
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt zum Beispiel bei Körperpflege, Mobilisation oder regelmäßigen Pflegeeinsätzen.
Wenn nicht die volle Pflegesachleistung verbraucht wird, bleibt ein anteiliger Pflegegeldanspruch erhalten.
Die drei Varianten unterscheiden sich danach, wer die Pflege hauptsächlich übernimmt und wie die Leistung abgerechnet wird.
| Leistung | Geeignet für | Abrechnung |
|---|---|---|
| Pflegegeld | Pflege überwiegend durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen | Auszahlung an die pflegebedürftige Person |
| Pflegesachleistungen | Pflege überwiegend oder vollständig durch ambulanten Pflegedienst | Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse ab |
| Kombinationsleistung | Angehörige und ambulanter Pflegedienst pflegen gemeinsam | Pflegedienst rechnet Sachleistung ab, Rest wird anteilig als Pflegegeld gezahlt |
Kombinationsleistung ist rechnerisch einfach, aber im Alltag sollte klar sein, welche Aufgaben der Pflegedienst übernimmt und welche Aufgaben weiterhin privat organisiert werden.
Wichtig ist, die tatsächliche Versorgung regelmäßig zu prüfen. Wenn der Pflegedienst mehr leistet als geplant, sinkt das anteilige Pflegegeld.
Kombinationsleistung betrifft Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind davon getrennt zu betrachten und können zusätzlich relevant sein, wenn zu Hause gepflegt wird.
Je mehr Pflegesachleistung verbraucht wird, desto weniger Pflegegeld bleibt.
Die Pflegekasse berechnet, wie viel Prozent der maximalen Pflegesachleistung genutzt wurde. Genau dieser Prozentsatz wird vom Pflegegeld abgezogen.
Es wird nicht der Euro-Rest der Pflegesachleistung überwiesen.
Wichtig: Nicht verbrauchte Pflegesachleistung wird nicht einfach als Geld ausgezahlt. Stattdessen wird das Pflegegeld anteilig berechnet.
Der Pflegebedarf kann sich verändern.
Wenn der Pflegedienst häufiger kommt oder Angehörige weniger übernehmen können, sollte die Aufteilung neu geprüft werden. Bei deutlich steigendem Pflegebedarf kann auch eine Höherstufung relevant sein.
Die Kombinationsleistung ist besonders dann sinnvoll, wenn Angehörige weiter pflegen, aber ein ambulanter Pflegedienst regelmäßig unterstützen soll. Entscheidend ist eine realistische Aufteilung zwischen privater Pflege und professioneller Hilfe.
Kombinationsleistung bedeutet, dass Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert werden. Ein ambulanter Pflegedienst nutzt einen Teil der Pflegesachleistungen. Der nicht genutzte Anteil wirkt sich anteilig auf das Pflegegeld aus.
Kombinationsleistung ist bei Pflegegrad 2 bis 5 relevant, wenn die Pflege zu Hause sowohl durch Angehörige oder private Pflegepersonen als auch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.
Nein. Nicht genutzte Pflegesachleistung wird nicht direkt ausgezahlt. Stattdessen wird das Pflegegeld anteilig berechnet.
Sie lohnt sich, wenn Angehörige weiterhin pflegen, aber ein ambulanter Pflegedienst regelmäßig bestimmte Aufgaben übernimmt und die Pflegesachleistung nicht vollständig ausgeschöpft wird.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Pflegeberatung oder rechtliche Beratung. Die tatsächliche Abrechnung hängt von Pflegegrad, genutzten Pflegedienstleistungen, Pflegekasse und der konkreten Versorgungssituation ab.
Als zugelassener Leistungserbringer für Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI versorgen wir pflegebedürftige Menschen deutschlandweit mit ihrer monatlichen Pflegebox – zuverlässig, persönlich und vollständig von der Pflegekasse übernommen.
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