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Tages- und Nachtpflege: Entlastung, ohne ins Pflegeheim zu ziehen

Tages- und Nachtpflege ist eine teilstationäre Leistung der Pflegeversicherung. Das bedeutet: Die pflegebedürftige Person wohnt weiterhin zu Hause, wird aber tagsüber oder nachts zeitweise in einer Pflegeeinrichtung betreut und versorgt.

Tages- und Nachtpflege ist deshalb kein dauerhafter Heimaufenthalt, sondern eine gezielte Ergänzung zur häuslichen Pflege.

Das Wichtigste in Kürze

  • Tages- und Nachtpflege ist teilstationäre Pflege.
  • Die pflegebedürftige Person lebt weiterhin zu Hause.
  • Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
  • Die Leistung kann zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen genutzt werden.
  • Sie entlastet Angehörige durch planbare Betreuungszeiten.

Was Tages- und Nachtpflege bedeutet

Bei Tagespflege wird die pflegebedürftige Person tagsüber in einer Einrichtung betreut und kehrt anschließend wieder nach Hause zurück. Nachtpflege unterstützt dagegen in belastenden Nächten, wenn zu Hause regelmäßig Hilfe, Beaufsichtigung oder Entlastung nötig wird.

Der große Vorteil liegt darin, dass häusliche Pflege erhalten bleibt, Angehörige aber feste Entlastungszeiten bekommen.

Tages- und Nachtpflege 2026 nach Pflegegrad

Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Im Jahr 2026 stehen monatlich 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1.357 Euro bei Pflegegrad 3, 1.685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5 zur Verfügung.

Pflegegrad Leistung pro Monat 2026 Einordnung
Pflegegrad 1 Kein regulärer Anspruch Der Entlastungsbetrag kann unter Voraussetzungen eingesetzt werden.
Pflegegrad 2 721 Euro Für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege.
Pflegegrad 3 1.357 Euro Für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege.
Pflegegrad 4 1.685 Euro Für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege.
Pflegegrad 5 2.085 Euro Für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege.

Tagespflege

Tagespflege ist besonders sinnvoll, wenn Angehörige tagsüber entlastet werden müssen, berufstätig sind oder die pflegebedürftige Person mehr Betreuung und Tagesstruktur braucht.

  • Betreuung tagsüber in einer Einrichtung
  • Mahlzeiten und pflegerische Unterstützung
  • soziale Kontakte und Tagesstruktur
  • Entlastung für Angehörige während des Tages
  • Rückkehr nach Hause am Abend

Nachtpflege

Nachtpflege kann wichtig sein, wenn die Nächte zu Hause sehr belastend sind – zum Beispiel bei nächtlicher Unruhe, Sturzgefahr, Demenzsymptomen oder regelmäßigem Hilfebedarf beim Toilettengang.

  • Betreuung und Versorgung in der Nacht
  • Entlastung bei nächtlicher Unruhe
  • Unterstützung bei Sturzgefahr
  • Hilfe bei Toilettengang oder Inkontinenz
  • Erholung und Schlaf für Angehörige

Wann Tages- und Nachtpflege sinnvoll sein kann

Tages- und Nachtpflege kann ein wirksamer Baustein sein, wenn häusliche Pflege grundsätzlich möglich ist, Angehörige aber planbare Entlastung brauchen.

Angehörige brauchen Entlastung

Wenn Pflege, Beruf, Familie und eigene Belastung zusammenkommen, kann Tagespflege feste freie Zeiten schaffen.

Mehr Tagesstruktur nötig

Tagespflege bietet Betreuung, Mahlzeiten, Aktivierung, soziale Kontakte und einen verlässlichen Ablauf.

Nächte sind belastend

Nachtpflege kann helfen, wenn nächtliche Unruhe, Sturzgefahr, Demenz oder Hilfebedarf Angehörige dauerhaft erschöpfen.

Tagespflege Nachtpflege teilstationär Angehörigenentlastung Pflegegrad 2 bis 5 häusliche Pflege

Zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegedienst nutzbar

Die Leistung kann zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombinationsleistung genutzt werden. Dadurch kann Tages- und Nachtpflege die häusliche Versorgung ergänzen, ohne dass private Pflege oder ambulanter Pflegedienst ersetzt werden müssen.

Kombination Was das praktisch bedeutet
Mit Pflegegeld Angehörige pflegen weiter zu Hause, Tages- oder Nachtpflege ergänzt die Versorgung.
Mit Pflegesachleistungen Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt zusätzlich bei Pflegehandlungen zu Hause.
Mit Kombinationsleistung Angehörige, Pflegedienst und Tages- oder Nachtpflege werden gemeinsam genutzt.
Mit Entlastungsbetrag Der Entlastungsbetrag kann je nach Kostenstruktur ergänzend relevant sein.
Mit Pflegehilfsmitteln Pflegehilfsmittel und Pflegebox unterstützen die hygienische Pflege zu Hause.

Vor der Nutzung klären

Vor der Nutzung sollten Kosten, Fahrdienst, Eigenanteile und verfügbare Plätze geklärt werden. Tages- und Nachtpflege ersetzt keine vollständige Versorgung, kann aber häusliche Pflege gezielt stabilisieren.

Einrichtung und Ablauf

  • Gibt es freie Plätze?
  • Welche Tage oder Nächte sind möglich?
  • Gibt es einen Fahrdienst?
  • Welche Betreuungs- und Pflegeleistungen sind enthalten?
  • Wie läuft die Eingewöhnung ab?

Kosten und Eigenanteile

  • Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
  • Welche Eigenanteile bleiben?
  • Welche Kosten entstehen für Unterkunft und Verpflegung?
  • Kann der Entlastungsbetrag ergänzend genutzt werden?
  • Wie werden Fahrkosten behandelt?

Pflegehilfsmittel zu Hause weiter einplanen

Auch wenn Tages- oder Nachtpflege genutzt wird, findet ein großer Teil der Versorgung weiterhin zu Hause statt. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können die häusliche Pflege hygienischer und planbarer machen.

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz bei Bedarf

Sinnvoll bei

  • Körperpflege zu Hause
  • Inkontinenzversorgung
  • nächtlichem Hilfebedarf
  • Pflege durch Angehörige
  • zusätzlicher ambulanter Pflege
  • regelmäßigem Verbrauch von Hygieneprodukten

Entlastungsbedarf dokumentieren

Wenn Tages- oder Nachtpflege geprüft wird, sollte der tatsächliche Pflege- und Entlastungsbedarf konkret beschrieben werden. Ein Pflegetagebuch kann helfen, den Alltag nachvollziehbar zu machen.

Tagsüber

Betreuung, Tagesstruktur, Mahlzeiten, Mobilität, Beaufsichtigung und Beschäftigung dokumentieren.

Nachts

Unruhe, Sturzgefahr, Toilettengang, Inkontinenzversorgung oder nächtliche Kontrolle festhalten.

Angehörigenbelastung

Schlafmangel, fehlende Pausen, Berufstätigkeit, Überforderung und Entlastungsbedarf sachlich beschreiben.

Wichtige Themen im Überblick

Kein dauerhafter Heimaufenthalt

Die pflegebedürftige Person wohnt weiterhin zu Hause.

Tages- und Nachtpflege ist teilstationär. Sie ergänzt die häusliche Pflege, ersetzt aber nicht automatisch die Versorgung durch Angehörige, Pflegedienst oder weitere Hilfen zu Hause.

Planbare Entlastung

Feste Betreuungszeiten entlasten Angehörige.

Angehörige müssen die häusliche Pflege nicht vollständig abgeben, bekommen aber feste Zeiten, in denen Betreuung und Versorgung übernommen werden.

Kosten vorab klären

Eigenanteile und Fahrdienst nicht übersehen.

Neben dem Leistungsbetrag können Eigenanteile entstehen. Vor Beginn sollten Einrichtung, Pflegekasse und Angehörige klären, welche Kosten übernommen werden und welche selbst zu tragen sind.

Tages- und Nachtpflege als Entlastungsbaustein prüfen

Tages- und Nachtpflege kann helfen, häusliche Pflege und Angehörigenentlastung besser zu verbinden. Entscheidend sind Pflegegrad, konkrete Belastung, verfügbare Plätze, Kosten und passende Kombination mit weiteren Leistungen.

Häufige Fragen zur Tages- und Nachtpflege

Was ist Tages- und Nachtpflege?

Tages- und Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflegeleistung. Die pflegebedürftige Person lebt weiter zu Hause, wird aber tagsüber oder nachts zeitweise in einer Pflegeeinrichtung betreut und versorgt.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Tages- und Nachtpflege?

Anspruch auf reguläre Leistungen der Tages- und Nachtpflege besteht ab Pflegegrad 2.

Wie hoch sind die Leistungen 2026?

2026 stehen monatlich 721 Euro bei Pflegegrad 2, 1.357 Euro bei Pflegegrad 3, 1.685 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.085 Euro bei Pflegegrad 5 zur Verfügung.

Kann Tagespflege zusätzlich zu Pflegegeld genutzt werden?

Ja. Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombinationsleistung genutzt werden.

Hinweis

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Die konkrete Kostenübernahme hängt vom Pflegegrad, der Einrichtung, dem verfügbaren Leistungsbetrag, möglichen Eigenanteilen und der individuellen Entscheidung der Pflegekasse ab. Die Informationen ersetzen keine Pflegeberatung oder rechtliche Beratung.



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